Ferienwohnungen – Kurzzeitvermietung
Sehr geehrte Gäste,
unsere Hausordnung dient dazu, Ihnen einen übersichtlichen und verständlichen Überblick über die wichtigsten Regelungen für unsere Apartments beziehungsweise Ferienwohnungen sowie über den Ablauf Ihres Aufenthalts zu geben.
Wir bitten Sie, die nachfolgenden Hinweise und Regelungen sorgfältig zu lesen und während Ihres gesamten Aufenthalts zu beachten. Die Hausordnung dient einem geordneten Ablauf, dem Schutz der Unterkunft und ihrer Einrichtung sowie der Rücksichtnahme auf Nachbarn, andere Hausbewohner und nachfolgende Gäste.
Mit der Buchung und der Nutzung der Unterkunft erkennen die Gäste die Hausordnung an. Sie ist Bestandteil der Buchungsbedingungen.
Der Check-in erfolgt grundsätzlich selbstständig im Rahmen eines Self-Check-ins. Die Schlüssel der jeweiligen Wohneinheit werden aus den hierfür vorgesehenen Schlüsseltresoren entnommen. Die Gäste erhalten den erforderlichen Zahlencode rechtzeitig vor dem vereinbarten Check-in.
Der Check-in ist grundsätzlich zwischen 16:00 Uhr und 00:00 Uhr möglich.
Ein früherer Check-in vor 16:00 Uhr kann nach vorheriger Rücksprache ermöglicht werden, sofern die gebuchte Wohnung bereits vollständig gereinigt wurde und zur Verfügung steht. Ein Anspruch auf einen früheren Check-in besteht nicht.
Wir bitten um Verständnis, dass sich die Check-in-Zeit aufgrund eines erhöhten Reinigungsaufwands, eines Personalausfalls bei der Reinigungsfirma oder aus vergleichbaren organisatorischen Gründen verschieben kann. In Einzelfällen kann der Check-in daher beispielsweise erst ab 17:00 Uhr, 18:00 Uhr oder gegebenenfalls auch später möglich sein. Sollte es zu einer Verzögerung kommen, werden wir Sie nach Möglichkeit frühzeitig darüber informieren.
Bitte teilen Sie uns spätestens einen Tag vor Ihrer Ankunft Ihre voraussichtliche beziehungsweise konkrete Ankunftszeit mit. Verspätungen, Änderungen der Ankunftszeit oder Absagen sind dem Gastgeber möglichst frühzeitig schriftlich mitzuteilen.
Die konkrete Check-in-Zeit ist vor der Anreise mit dem Gastgeber abzustimmen. Die Unterkunft darf erst betreten werden, nachdem die Check-in-Zeit und die erforderlichen Zugangsinformationen durch den Gastgeber bestätigt worden sind.
Die Schlüsselübergabe erfolgt grundsätzlich über den Schlüsseltresor der jeweils gebuchten Wohneinheit. Die Gäste erhalten vor dem Check-in den entsprechenden Zahlencode.
Wichtiger Sicherheitshinweis: Bitte lassen Sie den Zahlencode niemals unverändert am Tresor stehen. Andernfalls könnten andere Personen den Code erkennen, den Tresor später öffnen und den darin befindlichen Schlüssel entnehmen. Der Zahlencode darf nicht an andere Personen weitergegeben werden.
Wenn der Schlüssel ausnahmsweise im Tresor hinterlegt wird, muss die Tresortür anschließend vollständig verschlossen und der Zahlencode sofort wieder verstellt werden.
Der Schlüssel darf ausschließlich von den angemeldeten und zur Nutzung der Unterkunft berechtigten Personen verwendet werden. Eine Weitergabe des Schlüssels oder des Zahlencodes an nicht angemeldete Personen oder sonstige Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Gastgebers nicht gestattet.
Sofern es personell und organisatorisch möglich ist, kann nach vorheriger Vereinbarung auch eine persönliche Schlüsselübergabe beziehungsweise ein persönlicher Check-in angeboten werden. Hierfür kann ein zusätzlicher Aufpreis berechnet werden.
Der Check-out erfolgt grundsätzlich zwischen 08:00 Uhr und 09:00 Uhr morgens. Abweichende Check-out-Zeiten können ausschließlich nach vorheriger Rücksprache mit dem Gastgeber vereinbart werden und bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Ohne eine solche Bestätigung gelten die regulären Check-out-Zeiten.
Sollten Gäste die Unterkunft ohne vorherige schriftliche Vereinbarung verspätet verlassen, behält sich der Gastgeber vor, einen weiteren Aufenthaltstag in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus können sämtliche zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden, die durch den verspäteten Check-out entstehen, insbesondere:
Beim Check-out sind sämtliche Schränke, Betten, Ablageflächen, die Küche und das Badezimmer von persönlichen beziehungsweise mitgebrachten Gegenständen vollständig freizuräumen. Die Unterkunft ist in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
Nach dem Check-out sind sämtliche Schlüssel wieder in den jeweils dafür vorgesehenen Schlüsseltresor zurückzulegen. Anschließend muss der Schlüsseltresor ordnungsgemäß verschlossen und der Zahlencode verstellt werden, sodass er nicht sichtbar eingestellt bleibt.
Die ordnungsgemäße Rückgabe des Schlüssels soll dem Gastgeber unmittelbar nach dem Check-out schriftlich bestätigt werden.
Bei Verlust, Beschädigung oder nicht ordnungsgemäßer Rückgabe eines Schlüssels können die hierdurch entstehenden Kosten dem Gast in Rechnung gestellt werden, insbesondere für die Anfertigung eines Ersatzschlüssels, die Beauftragung eines Schlüsseldienstes, den Austausch eines Schließzylinders oder weiterer Schlösser sowie notwendige Sicherheitsmaßnahmen und zusätzliche Anfahrten und Arbeitszeiten.
Die buchende Person ist verpflichtet, dem Gastgeber ihre vollständigen persönlichen Daten sowie die erforderlichen Daten sämtlicher mitreisender und in der Unterkunft übernachtender Personen mitzuteilen. Auch Begleitpersonen, Mitarbeiter, Familienangehörige oder sonstige Mitreisende müssen vor dem Check-in vollständig angemeldet werden. Nicht angemeldete Personen dürfen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Gastgebers nicht in der Unterkunft übernachten.
Die maximale Belegung beträgt je nach Wohneinheit vier bis sieben Personen. Die tatsächliche Personenzahl ist vorab mit dem Gastgeber abzusprechen und darf die zulässige Höchstbelegung nicht überschreiten.
Änderungen hinsichtlich der Anzahl oder Zusammensetzung der Gäste sind dem Gastgeber unverzüglich mitzuteilen. Reduziert sich die Personenzahl während des Aufenthalts, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Erhöht sich die Personenzahl, ist dies dem Gastgeber unverzüglich mitzuteilen; die entsprechend höheren Gebühren sind zu entrichten und die Erhöhung bedarf der vorherigen Zustimmung des Gastgebers.
Bei ausländischen Gästen sind die gesetzlich erforderlichen Angaben zu übermitteln. Soweit erforderlich, ist ein gültiger Reisepass beziehungsweise ein anerkanntes Identitätsdokument vorzulegen. Nach dem Bundesmeldegesetz müssen insbesondere ausländische Gäste am Tag ihrer Ankunft einen besonderen Meldeschein ausfüllen beziehungsweise bestätigen und sich durch Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments ausweisen.
Die übermittelten Angaben und Dokumente werden ausschließlich zur Durchführung des Beherbergungsverhältnisses, zur Erfüllung gesetzlicher Melde- und Abgabepflichten, zur Identitätsprüfung sowie zur Abwicklung der Buchung verwendet und entsprechend der DSGVO behandelt. Nähere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.
Für beitragspflichtige Gäste wird in Bad Kreuznach ein Gästebeitrag erhoben. Dieser beträgt derzeit 3,50 € pro beitragspflichtiger Person und Übernachtung. Für Personen, die sich länger als 40 Tage im Jahr in Bad Kreuznach aufhalten, ist derzeit ein Jahresgästebeitrag von 140,00 € vorgesehen. Die organisatorische und administrative Abwicklung übernehmen wir für unsere Gäste.
Folgende Personen können nach den derzeit veröffentlichten Informationen vom Gästebeitrag befreit sein:
Soweit für eine Befreiung ein Nachweis erforderlich ist, muss dieser rechtzeitig und vollständig vorgelegt werden. Maßgeblich sind stets die jeweils aktuelle Gästebeitragssatzung der Stadt Bad Kreuznach und die aktuellen behördlichen Vorgaben. Als Gastgeber übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass Höhe, Befreiungstatbestände oder sonstige städtische Vorgaben dauerhaft unverändert bleiben.
Tiere sind grundsätzlich erlaubt, sofern dies vor der Buchung beziehungsweise vor der Anreise mit dem Gastgeber abgestimmt wurde. Gefährliche, exotische, giftige oder auf andere Weise ungeeignete Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Bei Fragen ist der Gastgeber unbedingt vor der Buchung zu kontaktieren.
Die Tierhaltung darf nicht zu einer Gefährdung, erheblichen Verschmutzung, Beschädigung der Unterkunft oder Störung anderer Hausbewohner und Nachbarn führen. Die Tierhalter sind für die von ihren Tieren verursachten Schäden und Verschmutzungen verantwortlich.
Die Ruhezeiten zwischen 20:00 Uhr und 08:00 Uhr sind einzuhalten. Während dieser Zeit sind insbesondere laute Gespräche, Musik, Fernseher, Feiern, das Zuschlagen von Türen und sonstige vermeidbare Geräusche auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Auch außerhalb der Ruhezeiten ist auf Nachbarn, andere Hausbewohner und weitere Gäste angemessen Rücksicht zu nehmen. Feiern, Veranstaltungen oder sonstige Zusammenkünfte mit nicht angemeldeten Personen sind ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Gastgebers nicht gestattet.
Die im Keller befindliche Waschmaschine und der Trockner können von den Gästen genutzt werden, soweit die Nutzung durch den Gastgeber freigegeben wurde. Die Geräte werden mit 50-Cent-Münzen betrieben; die Bedienungshinweise sind zu beachten. Die Kellerräume dürfen ausschließlich zum vorgesehenen Zweck und nur in den freigegebenen Bereichen betreten werden. Ein Aufenthalt in sonstigen Kellerräumen oder das Abstellen persönlicher Gegenstände im Keller ist nicht gestattet.
In der Unterkunft steht kostenloses WLAN zur Verfügung. Die Zugangsdaten werden den Gästen mitgeteilt. Bei einem Ausfall oder einer Störung des WLAN besteht kein Anspruch der Gäste auf Bereitstellung, Entschädigung oder Minderung. Die Gäste sind für die über ihren Zugang veranlasste Nutzung des Internets selbst verantwortlich; rechtswidrige Handlungen über den Internetzugang sind untersagt.
Die Hausordnung und die geltenden Hygieneregeln sind während des gesamten Aufenthalts zu beachten. Die Sauberkeit im gesamten Haus und innerhalb der gebuchten Wohnung ist aufrechtzuerhalten, insbesondere in Schlafzimmer, Küche, Badezimmer, Gäste-WC, Fluren, Gemeinschaftsbereichen sowie an Möbeln und Einrichtungsgegenständen.
Sämtliche Gegenstände sind Eigentum des Gastgebers beziehungsweise Vermieters. Sie dürfen weder mitgenommen noch ohne Zustimmung entfernt, umgestellt oder beschädigt werden. Die Unterkunft und sämtliche Einrichtungsgegenstände sind pfleglich und entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung zu behandeln.
Beschädigungen, außergewöhnliche Verschmutzungen, technische Störungen oder sonstige Auffälligkeiten sind dem Gastgeber unverzüglich mitzuteilen. Die Gäste dürfen keine eigenständigen Reparaturen, Umbauten oder sonstigen Arbeiten am Haus oder innerhalb der Wohnung vornehmen, insbesondere nicht an Wänden, Putz, Türen, Fenstern, Elektroleitungen, Steckdosen, Elektrogeräten, der Heizungsanlage, dem Stromkasten, Wasserleitungen oder an Möbeln und Einrichtungsgegenständen.
Es dürfen keinerlei dauerhafte oder vorübergehende Veränderungen am Haus oder an der Wohnung vorgenommen werden, sofern diese nicht zuvor ausdrücklich und schriftlich durch den Gastgeber genehmigt wurden. Durch Gäste verursachte Schäden und außergewöhnliche Verschmutzungen können in Rechnung gestellt beziehungsweise mit einer hinterlegten Kaution verrechnet werden.
Das Rauchen ist im gesamten Haus und in sämtlichen Wohnungen ausdrücklich untersagt – dies gilt auch für E-Zigaretten, Verdampfer und vergleichbare Produkte, sofern keine ausdrücklich gekennzeichnete Ausnahme zugelassen wurde. Kerzen und andere offene Feuerquellen sind nicht gestattet, ebenso wenig das Entzünden von Räucherstäbchen, Shishas, Kohle, Campingkochern oder vergleichbaren Gegenständen.
Bei einem Brand, einer Rauchentwicklung oder einem sonstigen Notfall sind unverzüglich die zuständigen Notfallstellen zu verständigen (Feuerwehr: 112). Der Gastgeber ist anschließend ebenfalls unverzüglich zu informieren.
Öle, Cremes, Haarfärbemittel und vergleichbare Produkte dürfen nicht auf Betten, Matratzen, Bettwäsche, Sofas, Stühlen, Teppichen oder sonstigen empfindlichen Oberflächen verwendet oder abgestellt werden. Hierdurch entstehende Verunreinigungen und Beschädigungen können den Gästen in Rechnung gestellt werden.
Eltern, Erziehungsberechtigte und sonstige Aufsichtspersonen sind während des gesamten Aufenthalts in vollem Umfang für die von ihnen betreuten Kinder verantwortlich. Bitte achten Sie insbesondere darauf, dass Kinder nicht an Steckdosen, Stromleitungen, Elektrogeräten, Heizungsanlagen, Fenstern, Türen, Schlüsseltresoren oder sonstigen Gefahrenquellen hantieren. Die aufsichtspflichtigen Personen haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch die von ihnen betreuten Kinder verursacht werden.
Sämtliche Möbelstücke, Elektrogeräte und Haushaltsgegenstände sind ordnungsgemäß, pfleglich und ausschließlich entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung zu behandeln – dies gilt insbesondere für Betten, Matratzen, Schränke, Sofas, Fernseher, Küchengeräte, Geschirr, Besteck, Töpfe, Sanitärgegenstände sowie Waschmaschine und Trockner. Benutztes Geschirr, Besteck sowie sonstige Küchengegenstände sind sauber zu hinterlassen. Defekte oder beschädigte Gegenstände sind unverzüglich zu melden.
Jede Wohneinheit ist verschließbar. Beim Verlassen der Wohnung sind sämtliche Fenster und Türen ordnungsgemäß zu schließen; die Wohnung ist beim Verlassen stets abzuschließen. Bei Verlust oder Beschädigung des Schlüssels werden die hierdurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. Der Gastgeber ist bei einem Schlüsselverlust sofort zu informieren.
Für Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte, Dokumente oder sonstige Wertgegenstände der Gäste wird keine Haftung übernommen, soweit eine Haftung nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften besteht. Die Gäste sind selbst dafür verantwortlich, ihre persönlichen Gegenstände ausreichend zu sichern. Insbesondere bei längeren Aufenthalten mit Zwischenreinigung werden die Gäste gebeten, ihre Wertsachen mitzuführen. Wertgegenstände sollen nicht offen oder unbeaufsichtigt in allgemein zugänglichen Bereichen zurückgelassen werden.
Bei einem Aufenthalt von mehr als zwei Übernachtungen ist der anfallende Müll regelmäßig und selbstständig durch die Gäste in den dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen. Die Mülltrennung ist zwingend zu beachten – nach Biomüll, Restmüll, Papier/Pappe, Plastik/Verpackungsmüll und gegebenenfalls Glas. Müll darf nicht in Fluren, Treppenhäusern, Gemeinschaftsbereichen, Kellerräumen oder außerhalb der vorgesehenen Behälter abgestellt werden. Bei fehlerhafter Mülltrennung oder außergewöhnlich hohem Entsorgungsaufwand können zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden.
Hand- und Badetücher sowie weitere Textilien werden zu Beginn des Aufenthalts einmalig bereitgestellt. Während des laufenden Aufenthalts sind die Gäste grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, bereitgestellte Handtücher und sonstige waschbare Gegenstände bei Bedarf zu waschen. Für die Nutzung der Waschmaschine wird Waschmittel zur Verfügung gestellt, soweit vorrätig. Die bereitgestellten Textilien dürfen nicht zweckentfremdet, beschädigt oder aus der Unterkunft entfernt werden.
Das Warmwasser wird über einen modernen elektrischen Durchlauferhitzer bereitgestellt, die Beheizung erfolgt über eine Gaszentralheizung. Heizungsanlage und Durchlauferhitzer dürfen nicht geöffnet, verändert oder eigenständig repariert werden. Bei Störungen ist der Gastgeber unverzüglich zu informieren. Fenster und Türen sind während des Heizbetriebs nicht über längere Zeit vollständig geöffnet zu lassen – bitte regelmäßig, aber energiesparend stoßlüften.
Zum Schutz des Eigentums, zur Verhütung und Aufklärung von Straftaten sowie zum Nachweis von Beschädigungen ist das Anwesen in bestimmten Bereichen videoüberwacht: im Außenbereich, im Treppenhaus und im Kellerbereich. In den Wohnungen sowie in Sanitärräumen findet ausdrücklich keine Videoüberwachung statt.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist das berechtigte Interesse des Verantwortlichen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die überwachten Bereiche sind entsprechend gekennzeichnet. Die Aufnahmen werden nur so lange gespeichert, wie es für die genannten Zwecke erforderlich ist. Nähere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.
Im Notfall wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen:
Bitte informieren Sie nach einem Notfall auch den Gastgeber unverzüglich.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann der Gastgeber die Gäste auffordern, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen. Schäden, außergewöhnliche Verschmutzungen, zusätzliche Reinigungsleistungen, Ersatzbeschaffungen und sonstige durch einen Verstoß verursachte Kosten können den verantwortlichen Gästen in Rechnung gestellt beziehungsweise mit einer hinterlegten Kaution verrechnet werden. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen, Gefährdungen, nicht angemeldeten Übernachtungsgästen oder erheblichen Störungen des Hausfriedens bleiben weitergehende Maßnahmen vorbehalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und für die Beachtung unserer Hausordnung.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Anreise und einen schönen Aufenthalt in unseren Apartments.